Deutscher Terminhandel Verband e.V.
+++ Sinn und Zweck der Gründung +++Der DTV wurde im Jahre 1986 gegründet. Sinn und Zweck der Gründung war die Abgrenzung durch Schaffung einer
privaten Kontrollinstitution, welche folgendes zur Aufgabe haben sollte: Jährliche Überprüfung der ordnungsgemäßen Weiterleitung und Plazierung von Kundengeldern - Verbesserung der Qualifikation durch
Ausbildung von Mitarbeitern der Mitgliedsfirmen durch Gründung einer Schulungsgesellschaft - Schaffung einer Lobby
+++ Mitgliederkategorien im DTV +++ A-Mitgliederin Deutschland tätige Besorgungs- und Vermittlungsfirmen für Termingeschäfte (Futures, Optionen,
Hedgegeschäfte), ausländische Brokerfirmen mit Tätigkeit in Deutschland, Clearingstellen, Börsen B-Mitglieder Berater wie Rechtsanwälte, Gutachter, Informationsdienste und Verleger. C-Mitglieder
Ausländische Brokerfirmen, ohne direkte Tätigkeit in der BRD D-Mitglieder Wissenschaftliche Angehörige akademischer Institutionen E-Mitglieder
Studenten der Hoch- und Fachhochschulen F- Mitglieder Anbieter von Kollektivanlagen/Future Funds (Makler, Broker, Vermittler und Berater) u.a. +++ Plazierungsprüfung +++Seit 1988 prüft eine vom Vorstand des DTV bestimmte, in den
EG-Staaten zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mindestens einmal jährlich in den Mitgliedsfirmen die Plazierung der Kundengelder. Diese Prüfung umfaßt mindestens die ordnungsgemäße Verwendung der Kundengelder
im Rahmen der vertraglichen Verpflichtung des Mitglieds bzw. seiner Prospektaussagen. sowie die Erfüllung der vom Verband gesetzten Transanktionskostenbeschränkung. Diese nach § 5 Abs. 6 der Satzung des DTV
vorgeschriebene Prüfung gilt für alle aktiv im Terminhandel tätigen Mitglieder (A-, C- und F-Mitglieder). Davon ausgenommem warenMitgliedsfirmen, die einer gesetzlichen Aufsicht unterlagen, nach der mindestens
gleichwertige Kontrollmaßnahmen vorgeschrieben sind. Seit der Umsetzung der EG Wertpapierdienstleistungs- und Kapitaladäquanzrichtlinien in deutsches Recht zum 1.1.1998 unterliegen die in Deutschland
tätigen Firmen der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Durch die Regelung in § 36 WphG und § 26 KWG sind die Firmen verpflichtet jährlich die
Einhaltung der Meldepflichten und Verhaltensregeln und in § 26 KWG den Jahresabschluß prüfen zu lassen.
+++ Schulungspflicht +++Nach der Satzung sind die Mitgliedsfirmen verpflichtet nur Verkaufsmitarbeiter und Kundenbetreuer im Betrieb zu
beschäftigen, die eine Qualifikation über die Grundlagen des Termin- und Optionsgeschäftes aufweisen können. Der Verband selbst führt seit 1987 mit seiner Tochtergesellschaft Schulungen und Prüfungen im
Terminmarktbereich durch. Neben den Mitgliedsfirmen, die zur Schulung verpflichtet sind, zählt die Schulungsgesellschaft auch Nichtmitglieder aus dem In- und Ausland, Mitarbeiter von Banken, sonstige Interessierte
sowie Privatanleger zu Ihrem Kundenkreis. Gerade unter den neuen gesetzlichen Vorschriften müssen die Geschäftsleiter ihre fachliche Eignung dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nachweisen und auch
hinsichtlich der Mitarbeiter wird im Rahmen der Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz nachvollzogen, ob diese für ihre Tätigkeit qualifiziert bzw. ausgebildet sind.
+++ Referenzauskünfte des Verbandes +++Täglich erhält der Verband telefonische Anfragen
bezüglich seiner Mitgliedsfirmen. Referenzauskünfte werden über die Erfüllung der Verbandsauflagen (Staatliche Beaufsichtigung, Schulungs/Ausbildungsstand der Mitarbeiter) erteilt, um dem Kunden ein besseres Bild von
seinem Berater und Vertragspartner zu geben. Interessenten werden bei solchen Anrufen befragt, ob sie sich über die wesentlichen Risiken (Totalverlustsrisiko, Bedeutung der Transaktionskosten etc.) der beabsichtigten
Geschäfte im Klaren sind. +++ Interne Kontrollmechanismen +++Die Einhaltung der Satzung des Verbandes, sowie der von der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse, wie z.B. Unterlassung bestimmter Verkaufspraktiken werden
von der Geschäftsstelle des Verbandes überwacht. Bei Nichteinhaltung der gesetzten Vorgaben wird das betreffende Mitglied um Aufklärung des beanstandeten Verhaltens aufgefordert und abgemahnt. Die Mitgliedschaft wird
gleichzeitig eingeschränkt, d.h. es werden keine Referenzauskünfte erteilt. Als letzte Konsequenz steht der Ausschluß aus dem Verband. +++ Verbandsinternes Beschwerdeverfahren +++Sollte es doch einmal zu Unstimmigkeiten zwischen
Mitgliedsfirma und Anleger kommen, stellt der Verband ein kostenloses Beschwerdeverfahren zur Klärung des beanstandeten Sachverhaltes zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Verbandes übernimmt dabei die Rolle eines
Vermittlers zwischen dem Anleger und der Mitgliedsfirma. In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, daß durch die Inanspruchnahme dieses Verfahrens eine Schlichtung herbeigeführt werden konnte und ein gerichtliches
Verfahren sich erübrigte. +++ DTV-Schiedsgericht +++Der DTV
unterhält als besondere Einrichtung ein Schiedsgericht. Sinn des Schiedsverfahrens ist es, im Bereich der Termingeschäfte eine kompetente, mit den Gegebenheiten vertraute Entscheidungsstelle zu schaffen, die nicht nur
mit den rechtlichen, sondern auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten dieses Geschäftes vertraut ist. Unter Berücksichtigung des möglichen Instanzenweges, liegt ein Vorteil insbesondere darin, daß die Sache schneller zu
einem verbindlichen Abschluß gebracht werden kann. Die Schiedsvereinbarung des DTV hat sich erfolgreich in der Branche etabliert. Auch viele, dem Verband nicht angeschlossene Unternehmen bedienen sich dieses
Instrumentes. +++ Lobbyarbeit +++Der DTV ist als berufsständischer
Interessenverband bei den Bundesbehörden in Bonn registriert. So kann er bereits in einem frühen Stadium relevante Informationen seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen und gewährt so seinen Mitgliedern im Rahmen ihrer
Arbeit einen Informationsvorsprung. Insbesondere informiert der DTV seine Mitglieder über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und unterstützt sie bei deren Umsetzung und Erfüllung im Unternehmen. So steht der
Verband seinen Mitgliedern bei der Implementierung der umfangreichen und komplizierten Vorschriften der Solvenzaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zur Seite. Auch steht er mit dem Amt in ständigem
Kontakt um die Interessen der Mitglieder der Aufsicht gegenüber darzustellen und zu wahren. Dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel obliegt die Marktaufsicht über die Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Schwerpunkt ist die Überwachung der Einhaltung der Wohlverhaltensregeln und Organisationspflichten. Der DTV begleitet die Mitgliedsfirmen bei der Umsetzung der vom Amt erarbeiteten Richtlinien und bringt die Interessen
der Mitglieder durch Stellungnahmen und bei Anhörungen ein. Der DTV unterrichtet die Mitglieder regelmäßig über Gesetzesvorhaben im nationalen Bereich wie auf Ebene der europäischen Gemeinschaft und im internationalen
Bereich. Die Vertretung der gemeinsamen berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder erfolgt gegenüber dem Gesetzgeber durch Stellungnahmen in frühen Verfahrensstadien, damit hier auch die Interessen
von kleineren und mittleren Unternehmen berücksichtigt werden können. Der DTV ist Ansprechpartner für Behörden und Privatleute für alle den Terminhandel betreffende Fragen. +++ Warenterminbörse Hannover +++Der Deutsche Terminhandel Verband e.V. ist
Gründungsmitglied der Trägergesellschaft der Warenterminbörse Hannover. So können die Interessen der Broker schon bei der Gründung der WTB Berücksichtigung finden. +++ Fazit +++Der Deutsche Terminhandel Verband ist seit 1986 die einzige Institution, die Kontrollen von
Firmen auf dem Terminhandelssektor hat durchführen lassen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um solche, die üblicherweise einer staatlichen Aufsicht obliegen, für einen Verband auf freiwilliger Basis, ein nicht immer
einfaches Unterfangen. In der Berichterstattung über den Terminhandel wird meist unterschlagen, daß sich der Staat bisher vollkommen aus der Verantwortung gestohlen hat und erst mit der Umsetzung der
Wertpapierdienstleistungs- und Kapitaladäquanzrichtlinie zum 1.1.1998 eine staatliche Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel besteht. Obwohl von gesetzlicher Seite aus bisher nicht dazu verpflichtet, unterwarfen sich die DTV-Mitglieder auf freiwilliger Basis einer Kontrolle durch Plazierungsprüfung und verpflichteten sich, ihre
Verkaufsmitarbeiter schulen und prüfen zu lassen. Die aufgrund der Mitgliedschaft im DTV anfallenden erheblichen Kostenfaktoren, wie Mitgliedsbeiträge, Kosten der Plazierungsprüfung und Kosten der Schulungen nebst
Tätigkeitsausfall nehmen die Firmen in Kauf, um sich innerhalb der Branche abzugrenzen und den Verband in seinen Bestrebungen zu unterstützen. Gerade die Brokerseite hat eine wichtige Funktion beim
Aufbau der Warenterminbörse Hannover. Eine hohe Anzahl von spekulativ eingestellten Anlegern ist notwendig, um die erforderliche Liquidität für die Terminmärkte zu erzielen und erfüllt damit letztendlich auch ihre
volkswirtschaftliche Funktion. |